Personen mit einer deutschen oder ausländischen schulischen Ausbildung im pädagogischen Bereich (z.B. Fachschulabschlüsse als Sozialassistentin und Sozialassistent, Erzieherin und Erzieher, Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger) können einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung im Sinne der Mindestverordnung stellen.
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