Als Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen wir eine rechtskräftige Satzung die unter folgendem Link eingesehen werden kann.
RICHTLINIEN
SATZUNG
PASTORALE RICHTLINIEN
Das Bistum hat pastorale Richtlinien für Kindertageseinrichtungen. Sie stecken den Rahmen ab, in dem die Arbeit stattfindet. Außerdem werden die Aufgaben von Pfarrgemeinde, Pfarrgemeinderat, Verwaltungsrat und Pfarrer beschrieben.
GESETZLICHE REGELUNGEN: HESSEN
Die Bistümer Mainz, Fulda und Limburg haben zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan einen Leitfaden herausgegeben. Er beleuchtet dessen Inhalte aus christlicher Sicht und unterstützt die Erzieherinnen bei der Implementierung.
Ergänzend wurde ein "Leitfaden der Bistümer in Hessen zur Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans in den ersten drei Lebensjahren" erstellt. Der Leitfaden zeigt grundlege Bedingungen und Haltungen auf, die Kinder in ihrer frühkindlichen Vertrauensbildung stärken können und ermöglichen, ihre Offenheit für die religiöse Dimension aufzugreifen.
HIER gibt es auch noch einen Leitfaden für Kinder im Alter von 0-3 Jahren.
GESETZLICHE REGELUNGEN: RHEINLAND-PFALZ
Die Bistümer Mainz, Speyer, Trier, Limburg und Köln haben zu den rheinland-pfälzischen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen einen Leitfaden herausgegeben. Er beleuchtet deren Inhalte aus christlicher Sicht und unterstützt die Erzieherinnen bei der Implementierung.
DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ
Die Deutsche Bischofskonferenz hat im September 2008 eine Erklärung zum Bildungs- und Erziehungsauftrag katholischer Kindertageseinrichtungen herausgegeben.